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AGB

1. Gegen­stand und Geltungsbereich

Die nach­fol­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle zwi­schen 4millions GmbH und dem Auf­trag­ge­ber abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers, die 4millions GmbH nicht aus­drück­lich aner­kennt, wer­den nicht Ver­trags­in­halt, auch wenn 4millions GmbH ihnen nicht aus­drück­lich geson­dert widerspricht.

4millions GmbH erbringt Beratungs‑, Konzeptions‑, Redaktions- und Vermark­tungs- sowie tech­ni­sche Dienst­leis­tun­gen im Bereich von digi­ta­len und gedruck­ten Medienangeboten.

2. Ver­trags­schluss, Leis­tungs­er­brin­gung durch Dritte

Sämt­li­che Ange­bo­te von 4millions GmbH sind frei­blei­bend und unverbindlich.

Ver­trä­ge, die 4millions GmbH mit sei­nen Kun­den abschließt, kom­men erst mit der Auf­trags­be­stä­ti­gung sei­tens 4millions GmbH zu Stande.

4millions GmbH ist berech­tigt, Drit­te mit der Erbrin­gung der gesam­ten Leis­tung oder ein­zel­ner Leis­tungs­tei­le zu beauf­tra­gen, soweit dies erfor­der­lich ist.

3. Leis­tungs­pflich­ten 4millions

Die ein­zel­nen Leis­tungs­pflich­ten von 4millions GmbH erge­ben sich aus dem im Ein­zel­nen geschlos­se­nen Ver­trag. 4millions GmbH berät den Auf­trag­ge­ber sowohl über die gestal­te­ri­schen Mög­lich­kei­ten, als auch über die mög­li­chen Funk­tionalitäten der Leis­tung unter Berück­sich­ti­gung der Ziel­grup­pen, die durch die erbrach­te Leis­tung ange­spro­chen wer­den sol­len und wel­che Zwe­cke der Auf­trag­ge­ber mit dem Auf­trag verfolgt.

Bran­chen­spe­zi­fi­sche Kennt­nis­se wer­den von 4millions GmbH nicht erwar­tet. Die­se ist ohne ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­rung nicht ver­pflich­tet durch Erhe­bun­gen, Unter­su­chun­gen oder ande­re Mit­tel der Markt­for­schung spe­zi­fi­sche Erkennt­nisse über die Gewohn­hei­ten und das Nut­zer­ver­hal­ten von Per­so­nen zu gewin­nen, die zu den Ziel­grup­pen des Auf­trag­ge­bers zielen.

4. Mit­wir­kungs­pflich­ten des Auftraggebers

Zur Koor­di­na­ti­on und Len­kung der zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen benennt der Auf­trag­ge­ber einen Ver­ant­wort­li­chen, der ver­bind­li­che Erklä­run­gen in Bezug auf die zu erbrin­gen­de Leis­tung abge­ben und ent­ge­gen­neh­men kann. Die­ser bzw. des­sen Ver­tre­ter müs­sen für 4millions GmbH wäh­rend der nor­ma­len Werk­zei­ten tele­fo­nisch oder über E‑Mail erreich­bar sein.

Sofern für die Ver­trags­durch­füh­rung Mate­ria­li­en durch den Auf­trag­ge­ber zu stel­len sind, sind die­se 4millions GmbH frei von Rech­ten Drit­ter in einem gän­gigen For­mat zur Ver­fü­gung zu stel­len. Im Fal­le der Gel­tend­ma­chung von Rech­ten Drit­ter ver­pflich­tet sich der Kun­de 4millions GmbH von der Haf­tung frei­zu­stel­len. Dies umfasst auch die Kos­ten der Rechtsverteidigung.

5. Ver­gü­tung

In der Regel erfolgt für das Auf­trags­vo­lu­men eine Fest­preis­ab­spra­che, gege­be­nen­falls in Stu­fen­ab­schnit­ten. Ist kein Fest­preis ver­ein­bart, rech­net 4millions GmbH Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen auf der Grund­la­ge des tatsäch­lich ent­stan­de­nen Zeit- und Mate­ri­al­auf­wan­des ab zuzüg­lich Rei­se­kos­ten sowie gege­be­nen­falls not­wen­di­gen Erwerb von Dritt­pro­duk­ten, Rech­ten sowie Auf­wen­dun­gen für Tele­fon, Tele­fax, Kurier, Daten­trä­ger, Ausdrucke/​Kopien sowie Einrichtungspauschalen.

Nach­träg­li­che Leis­tungs­än­de­run­gen durch den Auf­trag­ge­ber bei einem Fest­preis berech­ti­gen 4millions GmbH den zusätz­li­chen Auf­wand zu berech­nen, wenn 4millions GmbH den Kun­den zuvor auf den zusätz­li­chen Auf­wand hin­ge­wie­sen hat.

Die von 4millions GmbH gestell­ten Rech­nun­gen sind bin­nen 14 Tagen nach Rech­nungslegung ohne jeden Abzug fäl­lig. 4millions GmbH ist berech­tigt Zwischenab­rechnungen zu stel­len. Soweit Rech­nun­gen nicht bin­nen 14 Tagen ausgegli­chen sind, gerät der Kun­de auto­ma­tisch in Ver­zug und hat der 4millions GmbH sämt­li­chen Ver­zugs­scha­den zu erset­zen. Pro Mahn­schrei­ben ist 4millions GmbH berech­tigt eine Mahn­ge­bühr von 2,50 EUR zu erheben.

Die ver­ein­bar­ten Prei­se ver­ste­hen sich jeweils zuzüg­lich der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er. Der Kun­de kann nur mit sol­chen For­de­run­gen auf­rech­nen, die unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind.

6. Urheberrecht/​Nutzungsrecht

Sämt­li­che von 4millions GmbH ange­fer­tig­ten Ent­wür­fe, Kon­zep­te, Unter­la­gen etc. sind urhe­ber­recht­lich geschütz­te Wer­ke im Sin­ne des Urhe­ber­rechts und zwar selbst dann, wenn die­se nicht die Erfor­der­nis­se des § 2 UrhG erfül­len. Sämt­li­che Leis­tun­gen von 4millions GmbH dür­fen ohne Zustim­mung von 4millions GmbH nicht über den Ver­trags­zweck hin­aus genutzt oder bear­bei­tet werden.

Sämt­li­che Nut­zungs­rech­te und soweit ver­ein­bart Eigen­tums­rech­te gehen erst nach voll­stän­di­ger Bezah­lung der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung auf den Auftrag­geber über. Im Fal­le einer Rechts­über­tra­gung rich­tet sich deren Umfang in räum­li­cher, zeit­li­cher und inhalt­li­cher Hin­sicht aus­schließ­lich nach den ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen bzw. dem Ver­trags­zweck (§ 31 Abs. 5 UrhG fin­det ent­spre­chen­de Anwen­dung). Der Auf­trag­ge­ber gestat­tet 4millions GmbH die Leis­tung als Refe­renz zu eige­nen Wer­be­zwe­cken zu nut­zen und dabei Screen­shots zu verwenden.

Soweit 4millions GmbH ver­ein­ba­rungs­ge­mäß frem­de Soft­ware oder sons­ti­ge Pro­duk­te wie z.B. Bild­da­tei­en, Sound­files etc. in die Gesamt­lö­sung inte­griert, ist die Rechts­ein­räu­mung grund­sätz­lich nicht von der Ver­ein­ba­rung erfasst. Etwa­ige Rechts­ein­ho­lun­gen oblie­gen dem Auftraggeber.

7. Haf­tung

Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen 4millions GmbH sind unab­hän­gig vom Rechts­grund aus­ge­schlos­sen, es sei denn das 4millions GmbH vor­sätz­lich oder grob fahrläs­sig gehan­delt hat, ein Kör­per­scha­den vor­liegt oder der Scha­den auf dem Feh­len zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten oder der Ver­let­zung einer ver­trag­li­chen Pflicht (Kar­di­nal­pflicht) beruht. Als Kar­di­nal­pflich­ten gel­ten sol­che Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Ver­tragspartner regel­mä­ßig ver­trau­en darf. Die Haf­tungs­be­schrän­kung gilt auch im Fal­le des Ver­schul­dens eines Erfül­lungs­ge­hil­fen von 4millions GmbH.

Der Scha­dens­er­satz­an­spruch für die Ver­let­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten ist jedoch dem Grun­de nach auf den ver­trags­ty­pi­schen, vorher­sehbaren Scha­den begrenzt. 4millions GmbH haf­tet ins­be­son­de­re nicht für Schä­den, die in der Sphä­re des Kun­den lie­gen, oder durch die Stö­rung der Kom­munikationsnetze ande­rer Betrei­ber her­vor­ge­ru­fen wer­den, bzw. exter­ne Inhal­te­an­bie­ter nicht dazu der Lage sind, Inhal­te oder sons­ti­ge Leistun­gen recht­zei­tig oder über­haupt zu erbringen.

Soweit recht­lich zuläs­sig, ver­jäh­ren die Haf­tungs­an­sprü­che bzw. Schadens­ersatzansprüche inner­halb eines Jah­res nach Kennt­nis bzw. grob fahrlässi­ger Unkennt­nis des Vor­lie­gens der Haftungsvoraussetzungen.

8. Kün­di­gung

Soweit nichts ande­res ver­ein­bart wur­de, sind der Kun­de und 4millions GmbH jeder­zeit berech­tigt, das Ver­trags­ver­hält­nis schrift­lich mit einer Frist von drei Mona­ten zum Monats­en­de zu kün­di­gen. In die­sem Fall fin­det die Bestim­mung des § 649 BGB Anwen­dung. In jedem Fall trägt der Kun­de alle bis zum Zeit­punkt der Kün­di­gung nach­ge­wie­se­nen Auf­wen­dun­gen sowie bei Ein­be­zie­hung Drit­ter alle recht­lich begrün­de­ten und nicht mehr lös­ba­ren Ver­pflich­tun­gen von 4millions GmbH. 4millions GmbH ist berech­tigt, das für die jewei­li­ge Leis­tungs­pha­se ver­ein­bar­te Hono­rar zu ver­lan­gen, inner­halb derer die Kün­di­gung erfolgt. Dar­über hin­aus gehen­de Ansprü­che von 4millions GmbH blei­ben hier­von unberührt.

Maß­geb­lich für den Kün­di­gungs­zeit­punkt ist der Ein­gang des Kündigungs­schreibens bei der Gegen­sei­te. Außer­or­dent­li­che Kün­di­gungs­rech­te blei­ben unberührt.

9. Schluss­be­stim­mun­gen

Auf den vor­lie­gen­den Ver­trag ist aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN-​Kaufrechts anwendbar.

Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten, die sich aus oder im Zusam­men­hang mit dem geschlos­se­nen Ver­trag erge­ben, ist Sitz der 4millions GmbH.

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit im übri­gen unbe­rührt. Anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung tritt eine Rege­lung, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der ent­fal­len­den Rege­lung am nächs­ten kommt.

Stand: Dezem­ber 2021